Bohrung eines Brunnens: Genehmigungspraxis & Anzeigepflicht
- Privat genutzte Brunnen für Gartenbewässerung sind anzeigepflichtig
- Gewerblich genutzte Brunnen sind genehmigungspflichtig
- Wird Wasser in das Haus eingeleitet, ist dies ebenfalls genehmigungspflichtig
Zuständig sind die lokalen Umweltbehörden oder Landratsämter. Zur Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag mit in der Regel den folgenden Angaben einzureichen:
- Verwendungszwecks (z.B. Gartenbewässerung)
- Fördermenge pro Jahr
- Lageplan
- evtl. tech. Zeichnung des Brunnens
Reicht man den Antrag persönlich ein, erhält man häufig schon direkt vor Ort direkt eine mündliche Freigabe. Weiter kann man den Antrag natürlich auch per Post, Fax oder inzwischen auch per E-Mail einreichen.
Die Anträge werden an den zuständigen Wasserversorger, die Gemeinde und die Wasserwirtschaftämter weitergeleitet, damit geprüft werden kann, ob Gründe gegen das geplante Vorhaben sprechen (z.B. Bohrung in einem Wasserschutzgebiet).
Für private Bohrungen sind die Bohrtiefen meist auf das erste Grundwasserstockwerk begrenzt.
Soll der Brunnen für Trinkwasser, gewerblich oder für eine Wärmepumpe genutzt werden, sind meist Genehmigungsverfahren nach dem vereinfachten Wasserrechtsverfahren notwendig.
Wenn Sie einen Brunnen bohren lassen möchten, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei den zuständigen örtlichen Stellen und fragen Sie nach den nötigen Voraussetzungen.
Wichtig ist, dass durch den Betrieb des Brunnens keine Schädigung des Grundwassers eintritt und dass Gewässer aus verschiedenen Grundwasserschichten nicht miteinander vermischt werden.
Da die Entnahmemengen bei privaten Gartenbrunnen relativ gering sind, gibt es bei meistens keine Probleme. In einigen Regionen gibt es wegen der ökologischen Vorteile sogar Zuschüsse für den Bau von Brunnen.
Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf Nutzung des Grundwassers – Wasserbehörden handeln aber auch nicht willkürlich.
Sollte Ihr Antrag nicht genehmigt werden, fragen Sie nach dem Grund. Bestenfalls lassen sich die Hindernisse aus dem Weg räumen.